|
REACH erzwingt eine Überprüfung der Eigenschaften chemischer Stoffe durch Identifizieren der von ihnen ausgehenden gesundheitlichen und umweltspezifischen Gefahren und stellt sicher, dass diese Informationen in der Liefer- und Verbraucherkette nach unten weitergegeben werden. Bei Canon nehmen wir unsere eigenen umwelt- und gesundheitsspezifischen Grundsätze sehr ernst und bevorzugen daher die proaktive Vorgehensweise mit Bezug auf die Einhaltung der Rechtsvorschriften, besonders, wenn es um Gesundheit und Umwelt geht. Canon und unsere Lieferanten für chemische Stoffe haben die Vorregistrierung aller chemischen Stoffe, die wir in die EU in Mengen von einer 1 Tonne/pro Jahr oder darüber importieren, bereits abgeschlossen. Derzeit ist Canon gerade damit befasst, die endgültige Registrierung für diese Stoffe im Rahmen der verlängerten Registrierungsfrist von 2010-2018 abzuschließen. Die erste Kandidatenliste der Stoffe mit beträchtlichem Risiko - gemäß Artikel 59 der Verordnung (REACH) - wurde am 28. Oktober 2008 veröffentlicht und am 13. Januar 2010 ergänzt. Die Mehrheit der Canon-Produkte sind ,,Artikel", die unter die REACH Verordnung fallen, und wir sind uns der informationsspezifischen Anforderungen, u.a. für Artikel gemäß Artikel 33 der Verordnung, umfassend bewusst. Nachfolgend finden Sie den aktuellen Status von Canon in dieser Sache: Es ist allgemein bekannt, dass Kabel elektrischer oder elektronischer Geräte Phthlate einschließlich der folgenden Substanz enthalten können, die auf der Kandidatenliste für Stoffe mit beträchtlichem Risiko eingestuft werden: • Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) • CAS.No.117-81-7
Der aufgeführte Stoff kann auch in einem oberhalb des Schwellenwerts von 0,1% Gewicht liegenden Prozentverhältnis in unseren Kabeln für elektrische und elektronische Geräte enthalten sein.
Darum haben wir unsere Zulieferer für Material, Komponenten und Endprodukte dazu aufgefordert, uns alle relevanten Informationen mit Bezug auf solche Stoffe in den gelieferten Artikeln mitzuteilen. Die neuesten Ergebnisse unserer Überprüfungen werden wir auf unseren Internetseiten veröffentlichen. Canon pflegt eine enge Zusammenarbeit mit der Lieferkette, um die fortgesetzte Compliance mit der neuen Verordnung (REACH) sicherstellen zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Ceu-Reach@canon-europe.com
Links mit weiterführenden Informationen (in Englisch):
Alle in dieser Erklärung dargestellten Informationen entsprechen dem Wissensstand von Canon zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Diese Erklärung dient lediglich der Information. Canon stellt diese Informationen ohne jegliche Gewährleistung - explizit oder impliziert - bereit, das gilt auch, ist jedoch nicht darauf beschränkt, i. S. Gewährleistung für die Anwendung für einen bestimmten Zweck. Canon übernimmt keinerlei Haftung für die Fehlerfreiheit dieses Inhalts oder für die Inhalte der angegebene Links.
|