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Deutsches Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG)

Das deutsche Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten, in Kurzform ElektroG genannt, wurde von Canon Deutschland GmbH innerhalb der jeweils maßgeblichen Fristen des ElektroG umgesetzt.

Wir sind als Hersteller bei der Registrierstelle EAR in Fürth registriert und haben unsere Garantie über die Finanzierung der Entsorgung unserer Canon Produkte nachgewiesen, die nach dem 13. August 2005 in Deutschland von uns in den Verkehr gebracht werden und in privaten Haushalten (B2C) genutzt werden.

  • EAR-Registrier-Nummer für Canon Deutschland GmbH:
    WEEE-Reg.-Nr. DE 31262607


RohS

Gleichzeitig beinhaltet das ElektroG die deutsche Umsetzung der RoHS, zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräte, die wir termingerecht bis zum 1. Juli 2006 durchgeführt haben.

Die Gesundheits- und Umweltrisiken von Perfluoroctansulfonate (PFOS) sind im Rahmen der Verordnung Richtlinie 2006/122/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 auf Basis neuer Erkenntnisse neu zur Bewertung und Kontrolle der Umweltrisiken chemischer Altstoffe (3) herangezogen worden.

Die Risikobewertung hat gezeigt, dass es notwendig ist, die Richtlinie 76/769/EWG zur Angleichung der Rechts-, Inverkehrsbringens- und Verwaltungsvorschriften für Beschränkungen und Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (Perfluoroctansulfonate) zu adaptieren.

Die Richtlinie 2006/122/EG gilt für alle Geräte, die ab 27.06.2008 in Verkehr gebracht wurden.


WEEE / ElektroG

(Nur Europäische Union und EEA*)

Dieses Symbol weist darauf hin, dass dieses Produkt gemäß WEEE-Richtlinie (Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte) (2002/96/EC) und nationalen Gesetzen nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf.

Dieses Produkt muss bei einer dafür vorgesehenen Sammelstelle abgegeben werden. Dies kann z. B. durch Rückgabe beim Kauf eines ähnlichen Produkts oder durch Abgabe bei einer autorisierten Sammelstelle für die Wiederaufbereitung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten geschehen.

Der unsachgemäße Umgang mit Altgeräten kann aufgrund potentiell gefährlicher Stoffe, die häufig in Elektro- und Elektronik-Altgeräte enthalten sind, negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit haben. Durch die sachgemäße Entsorgung dieses Produkts tragen Sie außerdem zu einer effektiven Nutzung natürlicher Ressourcen bei. Informationen zu Sammelstellen für Altgeräte erhalten Sie bei Ihrer Stadtverwaltung, dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, einer autorisierten Stelle für die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten oder Ihrer Müllabfuhr.

* EEA: Norwegen, Island und Liechtenstein

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