Allgemeine Geschäftsbedingungen Professional Service Center der Canon Deutschland GmbH

1. Allgemeines
Reparaturen werden von uns ausschließlich zu diesen Bedingungen ausgeführt, Versendungen ausschließlich nach diesen Bedingungen vorgenommen. Abweichende Bedingungen vom Auftraggeber erkennen wir nicht an.

2. Auftrag/ Kostenvoranschlag/ Reparatur
2.1 Reparaturen führen wir erst nach schriftlichem Auftrag durch. Mündliche Abreden sind unwirksam.
2.2 Für das eingesandte Gerät erteilen wir eine Auftragsbestätigung, soweit wir nicht auf ausdrückliche Anforderung des Auftraggebers einen unverbindlichen Kostenvoranschlag erstellen. Sollte bei der Untersuchung des Gerätes kein Fehler festgestellt werden und das Gerät fehlerfrei funktionieren, kann Canon dem Auftraggeber eine pauschale Untersuchungsgebühr in Höhe der Kosten eines Kostenvoranschlages in Rechnung stellen.
2.3 Der Kostenvoranschlag wird pauschal mit 29,- Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.
Gibt der Kunde nach Zusendung des Kostenvoranschlages den Auftrag zur Reparatur, entfällt diese pauschale Kostenvoranschlagsgebühr.
Die Höhe der Vergütung kann um bis zu 20 % von dem in dem unverbindlichen Kostenvoranschlag genannten Betrag abweichen, ohne dass es eines Hinweises bedarf. Stellt sich im Verlauf der Reparatur heraus, dass die Reparaturkosten mehr als 20 % über dem veranschlagten Betrag liegen werden, so wird dem Auftraggeber ein Nachtragskostenvoranschlag zugesandt.
Dem Auftraggeber steht in diesem Fall ein Kündigungsrecht zu. Macht er von diesem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, so wird der Nachtragskostenvoranschlag Geschäftsgrundlage.
2.4 Garantiereparaturen werden nur ausgeführt, wenn die gültige und vollständig ausgefüllte Original-Canon-Garantiekarte und der entsprechende Kaufbeleg der Reparatursendung beiliegen. In diesem Fall gelten die dem Garantieschein beigefügten Garantiebedingungen. Die Garantie deckt nicht die Transportkosten und -risiken für den Transport des Gerätes zu oder von Canon.
2.5 Wir behalten uns vor, bei Notwendigkeit aus organisatorischen Gründen Reparaturen an eine von Canon autorisierte Vertragswerkstatt weiterzuleiten.
2.6 Reparaturaufträge werden vorbehaltlich der Ersatzteilbeschaffung angenommen.

3. Versendung
3.1 Wird ein Auftrag nicht binnen eines Monats nach Ausstellungsdatum des Kostenvoranschlags erteilt, wird das Gerät unrepariert zurückgesandt.
3.2 Für Geräte, die unrepariert zurückgehen, ohne dass ein Kostenvoranschlag erstellt wurde, erheben wir eine pauschale Versandgebühr zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.3 Die Rücksendung aller Geräte wird auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers durchgeführt. Auf Wunsch wird das Gerät von uns gegen Transportschäden und Verlust auf Kosten des Auftraggebers versichert. Bei Feststellung von Transport- und Bruchschäden ist beim Beförderer eine Tatbestandsaufnahme zu beantragen. Andernfalls gehen Schadensersatzansprüche verloren.

4. Mängelansprüche und Haftung
4.1 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften zu Sachmängeln und zur Haftung.
4.2 Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gelten die Regelungen der Ziffern 4.3 ff.
4.3 Canon gewährleistet bei Reparaturen, dass die vertraglich vereinbarten Leistungsmerkmale erfüllt sind und dem Leistungsumfang entsprechen.
4.4 Schlägt die Nachbesserung fehl, wird Canon die Gewährleistungsmängel beheben. Gelingt dies auch nach Setzung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht einen Fehler zu beheben, kann der Kunde – soweit der Wert oder die Tauglichkeit der Leistung eingeschränkt ist – nach seiner Wahl Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. Bei unerheblichen Fehlern oder Abweichungen ist jedoch ein Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen.
4.5 Die Mängelansprüche verjähren 12 Monate nach Abnahme.
4.6 Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
4.7 Werden vom Auftraggeber oder Dritten unsachgemäß Änderungen oder lnstandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
4.8 Im Übrigen findet Ziffer 4.6 (Haftung) Anwendung. Für unerhebliche Mängel sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
4.9 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen vorvertraglicher Pflichtverletzung, Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Canon ist ebenfalls nicht haftbar für direkte oder indirekte Verluste und Schäden materieller oder immaterieller Art, Ausfallzeiten, Gewinneinbußen, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Nichtverfügbarkeit des Produkts oder zugehöriger Komponenten, Schäden an oder Verlust von Softwareprogrammen, Daten oder wechselbaren Datenträgern oder Virusbefall.
Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch der Höhe nach auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
4.10 Eine Haftung für miteingesandte Verbrauchsmaterialien wie z.B. Filmmaterial, Akkus etc. übernehmen wir nicht.
4.11 Werden reparierte Geräte nicht innerhalb von zwei Monaten nach Mitteilung der Fertigstellung abgeholt oder bei Übersendung angenommen, entfällt von diesem Zeitpunkt unsere Haftung. Nach vorheriger Androhung können wir das Gerät im Pfandverkauf veräußern und den Erlös mit unseren Ansprüchen gegen den Auftraggeber verrechnen. Sofern ein Verkauf und/oder eine Instandsetzung zur Ermöglichung eines Verkaufs wirtschaftlich nicht sinnvoll oder zumutbar sind, wird Canon das Gerät auf Kosten des Auftraggebers fachgerecht entsorgen. Zusätzliche Frachtkosten - bei unberechtigter Annahmeverweigerung - gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5. Zahlung
5.1 Die Vergütung für Reparaturleistungen ist ab Rechnungsdatum - ohne Abzug - fällig.
5.2 Die Zahlung hat bei Abholung bar bzw. bei vereinbarter kostenpflichtiger Zusendung per Nachnahme zu erfolgen.
5.3 Im Rahmen des gesetzlich Zulässigen und unter Berücksichtigung der jeweiligen schutzwürdigen Interessen des Auftraggebers an dem Ausschluss der Übermittlung oder Nutzung können wir, sofern wir in Vorleistung treten, z.B. bei Zahlung auf Rechnung zur Bonitäts- und Kreditprüfung Adress- und Bonitätsdaten zum Zwecke der Bonitätsprüfung an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden; die Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG , Gasstraße 18, 22761 Hamburg oder ein Mitglied im Verband der Vereine Creditreform e.V., Hellersbergstraße 12, D-41460 Neuss, weitergeben. Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen im Ergebnis der Bonitätsprüfung die unsichere Zahlungsart auf Rechnung zu verweigern.
5.4 Die Zahlungsverweigerung des Auftraggebers berechtigt uns zur Ausübung des Unternehmerpfandrechtes am reparierten Gerät.

6. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung und Abtretungsverbot
6.1 Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes, welches aus demselben rechtlichen Verhältnis, aber nicht demselben Vertragsverhältnis stammt, ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen unseres Vertragspartners ist ausgeschlossen, soweit diese Gegenansprüche nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestrittenen sind. Ist der Vertragspartner Unternehmer, so ist die Geltendmachung eines Leistungsverweigerungsrechtes nach § 320 BGB und eines Zurückbehaltungsrechtes ausgeschlossen.
6.2 Ansprüche des Vertragspartners dürfen ohne schriftliche Zustimmung von Canon Deutschland GmbH nicht an Dritte abgetreten werden.

7. Schlussbestimmungen
7.1 Erfüllungsort für unsere sämtlichen Reparaturleistungen ist Willich.
7.2 Sofern der Kunde Kaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten zwischen Canon Deutschland GmbH und dem Vertragspartner Krefeld als ausschließlicher Gerichtsort vereinbart.
7.3 Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
7.4 Sollten sich Bestimmungen dieser Bedingungen als ungültig erweisen, so berührt dies die Gültigkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht.

Krefeld, April 2019