EWS-Garantiebestimmungen für Canon Projektoren

Allgemeine EWS-Bestimmungen

Canon und die EWS-Mitglieder gewährleisten die Mängelfreiheit dieser Produkt-Hardware innerhalb der Garantiezeit. Sollte ausnahmsweise während dieser Zeit ein Mangel an der Hardware auftreten, wird dieser von den von Canon autorisierten Servicestellen der EWS-Mitglieder kostenlos behoben.
Die kostenlose Garantiereparatur wird nur gegen Vorlage dieser Garantiekarte zusammen mit der Originalrechnung / Kaufquittung erbracht, die vom Verkäufer ausgestellt und gestempelt wird, sofern die Garantiekarte (a) den Namen des Käufers, (b) Namen und Adresse des Verkäufers, (c) Modellbezeichnung und gegebenenfalls Seriennummer des gekauften Produktes und (d) das Kaufdatum enthält. Canon behält sich das Recht vor, eine Garantiereparatur zu verweigern, wenn diese Informationen unvollständig sind oder nachträglich entfernt oder geändert wurden. Canon behält sich außerdem das Recht vor, das mangelhafte Produkt gegen ein anderes gleichwertiges Produkt auszutauschen, das dieselbe oder eine vergleichbare Qualität wie das mangelhafte Produkt hat, anstatt das mangelhafte Produkt zu reparieren.

1. Garantiezeit

Die Garantiezeit für das Produkt (mit Ausnahme der Lampe) beträgt 3 Jahre ab dem Kaufdatum, das durch die oben erwähnten Unterlagen zu belegen ist. Die Garantiezeit für die Lampe beträgt 90 Tage ab dem durch die vorgenannten Unterlagen zu belegenden Kaufdatum.

2. Inanspruchnahme der Garantie

Die Reparatur erfolgt in den von Canon autorisierten Servicestellen. Die Anschriften der wichtigsten Servicestellen sind beigefügt. Anfallende Kosten für den sicheren Transport des Produktes zur Canon-Servicestelle und zurück werden vom Käufer getragen. Wird das Produkt in ein Land gebracht, in dem das EWS-System nicht gilt und diese Garantiekarte nicht akzeptiert wird, muß das Produkt in das Land zurückgebracht werden, in dem es gekauft wurde, um den Garantieservice zu erhalten.

3. Räumlicher Geltungsbereich

  • siehe beigefügte Liste der EWS-Mitglieder (EU- und EFTA-Länder)


4. Garantieausschlüsse

Die EWS-Garantie vonCanon und den EWS-Mitgliedern umfasst nicht:

  • Regelmäßige Überprüfungen, Wartung und Reparatur oder Ersatz von Teilen nach normalem Verschleiß;
  • den Austausch, die Reparatur oder Lieferung von Verbrauchsmaterialien;
  • die Behebung von Fehlern jeder Art von Software;
  • die Behebung von Defekten, die durch Änderungen an dem Produkt ohne Genehmigung von Canon verursacht wurden;
  • Anpassungen des Produkts an technische und/ oder sicherheitstechnische Normen der Standards, die deshalb notwendig sind, weil das Produkt außerhalb des Einkaufslandes nicht den sicherheitstechnischen Normen oder Standards im Benutzerland entspricht oder wegen nach dem Kauf erfolgten Änderungen dieser sicherheitstechnischen Normen oder Standards;
  • den Ersatz von Schäden, die verursacht werden, weil das Produkt außerhalb des Einkauflandes nicht den im Benutzerland gegebenen technischen Standards und Normen entspricht.


Eine Garantiereparatur ist ausgeschlossen, wenn Schäden oder Fehler entstanden sind durch:

  • Unsachgemäße Behandlung, übermäßige Benutzung sowie Handhabung oder Bedienung des Produktes in einer Weise, die mit den in den Bedienungsanleitungen oder Handbüchern für das Bedienungspersonal und/oder relevanten Benutzerdokumenten enthaltenen Anleitungen unvereinbar ist, insbesondere auch falsche Aufbewahrung, Sturz oder starke Erschütterungen;
  • Korrosion, Schmutz, Wasser oder Sand;
  • Reparaturen, Änderungen oder Reinigungen, die nicht durch eine von Canon autorisierte Servicestelle durchgeführt wurden;
  • Benutzung von Ersatzteilen, Software oder Verbrauchsmaterialien (z. B. Tinte, Toner, Papier, Lampen oder Batterien), die nicht für das Produkt geeignet sind. Die Eignung gilt jedenfalls dann als gewährleistet, wenn die eingesetzten Verbrauchsmaterialien von Canon empfohlen werden;
  • Anschluß des Produktes an von Canon für diesen Anschluß nicht vorgesehene Geräte;
  • Unzureichende Verpackung beim Versand des Produktes an die autorisierte Servicestelle;
  • Unglücksfälle, Naturkatastrophen und alle anderen Ursachen, die von Canon weder zu kontrollieren noch vorauszusehen sind, einschließlich, aber nicht begrenzt auf, Blitzschlag, Wasser, Feuer, Aufruhr und unzulängliche Lüftungs- und Klimaverhältnisse.


5. Sonstiges

Die Reparatur kann sich außerhalb des ursprünglichen Einkauflandes verzögern, wenn dort das Reparatur-Produkt noch nicht oder in einer landesspezifischen Ausführung verkauft wird und dadurch bestimmte Ersatzteile für das Produkt in diesem Land nicht vorrätig sind.
Der Käufer ist dafür verantwortlich, die gesamte Software (wie Dateien und Programme) zu sichern und vor der Reparatur ein Backup zu erstellen und die Software nach der Reparatur wieder zu installieren.
Diese Garantie beeinträchtigt weder die jeweiligen landesspezifischen gesetzlichen Ansprüche die dem Käufer bei Mängeln gegenüber seinem Verkäufer zustehen,noch die Rechte, die dem Käufer in seinem Land aus der Produkthaftung gegen den Hersteller oder sonstigen zwingenden Rechtsnormen zustehen. Fehlt eine diesbezügliche nationale Gesetzgebung, kann sich der Käufer einzig und allein auf diese Garantie berufen. Darüber hinaus können weder Canon, seine Organisation noch irgendein EWS-Mitglied für mittelbaren Schaden oder Folgeschäden für eine nicht eingehaltene ausdrückliche oder stillschweigende Garantie dieses Produktes haftbar gemacht werden.

Für ausführliche Informationen über den Umfang der Garantie, die in den einzelnen Ländern gewährt wird, setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen EWS-Mitglied in Verbindung.