Allgemeine EWS-Bestimmungen
Canon und die EWS-Mitglieder gewährleisten die Mängelfreiheit dieser Produkt-Hardware innerhalb der Garantiezeit. Sollte ausnahmsweise während dieser Zeit ein Mangel an der Hardware auftreten, wird dieser von den von Canon autorisierten Servicestellen
der EWS-Mitglieder kostenlos behoben.
Die kostenlose Garantiereparatur wird nur gegen Vorlage dieser Garantiekarte zusammen mit der Originalrechnung / Kaufquittung erbracht, die vom Verkäufer ausgestellt und gestempelt wird, sofern die Garantiekarte (a) den Namen des Käufers, (b) Namen und
Adresse des Verkäufers, (c) Modellbezeichnung und gegebenenfalls Seriennummer des gekauften Produktes und (d) das Kaufdatum enthält. Canon behält sich das Recht vor, eine Garantiereparatur zu verweigern, wenn diese Informationen unvollständig sind oder
nachträglich entfernt oder geändert wurden. Canon behält sich außerdem das Recht vor, das mangelhafte Produkt gegen ein anderes gleichwertiges Produkt auszutauschen, das dieselbe oder eine vergleichbare Qualität wie das mangelhafte Produkt hat, anstatt
das mangelhafte Produkt zu reparieren.
1. Garantiezeit
Die Garantiezeit für das Produkt (mit Ausnahme der Lampe) beträgt 3 Jahre ab dem Kaufdatum, das durch die oben erwähnten Unterlagen zu belegen ist. Die Garantiezeit für die Lampe beträgt 90 Tage ab dem durch die vorgenannten Unterlagen zu belegenden Kaufdatum.
2. Inanspruchnahme der Garantie
Die Reparatur erfolgt in den von Canon autorisierten Servicestellen. Die Anschriften der wichtigsten Servicestellen sind beigefügt. Anfallende Kosten für den sicheren Transport des Produktes zur Canon-Servicestelle und zurück werden vom Käufer getragen. Wird das Produkt in ein Land gebracht, in dem das EWS-System nicht gilt und diese Garantiekarte nicht akzeptiert wird, muß das Produkt in das Land zurückgebracht werden, in dem es gekauft wurde, um den Garantieservice zu erhalten.
3. Räumlicher Geltungsbereich
4. Garantieausschlüsse
Die EWS-Garantie vonCanon und den EWS-Mitgliedern umfasst nicht:
Eine Garantiereparatur ist ausgeschlossen, wenn Schäden oder Fehler entstanden sind durch:
5. Sonstiges
Die Reparatur kann sich außerhalb des ursprünglichen Einkauflandes verzögern, wenn dort das Reparatur-Produkt noch nicht oder in einer landesspezifischen Ausführung verkauft wird und dadurch bestimmte Ersatzteile für das Produkt in diesem Land nicht
vorrätig sind.
Der Käufer ist dafür verantwortlich, die gesamte Software (wie Dateien und Programme) zu sichern und vor der Reparatur ein Backup zu erstellen und die Software nach der Reparatur wieder zu installieren.
Diese Garantie beeinträchtigt weder die jeweiligen landesspezifischen gesetzlichen Ansprüche die dem Käufer bei Mängeln gegenüber seinem Verkäufer zustehen,noch die Rechte, die dem Käufer in seinem Land aus der Produkthaftung gegen den Hersteller oder
sonstigen zwingenden Rechtsnormen zustehen. Fehlt eine diesbezügliche nationale Gesetzgebung, kann sich der Käufer einzig und allein auf diese Garantie berufen. Darüber hinaus können weder Canon, seine Organisation noch irgendein EWS-Mitglied für
mittelbaren Schaden oder Folgeschäden für eine nicht eingehaltene ausdrückliche oder stillschweigende Garantie dieses Produktes haftbar gemacht werden.
Für ausführliche Informationen über den Umfang der Garantie, die in den einzelnen Ländern gewährt wird, setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen EWS-Mitglied in Verbindung.