Canon Deutschland gewährt kostenfreie 3 Jahre Garantie für die folgenden Canon Lasersysteme, die ab dem 01.01.2007 in Deutschland verkauft wurden und denen eine Originalgarantiekarte beigefügt war:
Laserdrucker
i-SENSYS LBP2900, LBP2900B, LBP3000, LBP3010, LBP3100, LBP3250, LBP3300, LBP3310, LBP5000, LBP5050, LBP5050n, LBP6000, LBP6000B, LBP6200d und LBP6300dn
Laser-Multifunktionssysteme
i-SENSYS MF3220, MF4010, MF4120, MF4140, MF4150, MF4270, MF4320d, MF4330d, MF4340d, MF4350d, MF4370dn, MF4380dn, MF4410d, MF4430d, MF4450, MF4550d, MF4570dn und MF4580dn
Laser-Faxsysteme
i-SENSYS FAX-L100, FAX-L120, FAX-L140 und FAX-L160
Falls Sie unseren Garantieservice für eines dieser Produkte in Anspruch nehmen wollen, beachten Sie bitte die nachstehend festgelegten Garantiebedingungen:
Allgemeine 3 Jahres Garantie-Bestimmungen
Canon Deutschland GmbH (Canon) gewährleistet die Mängelfreiheit dieser Produkt-Hardware innerhalb der Garantiezeit. Sollte ausnahmsweise während dieser Zeit ein Mangel an der Hardware auftreten, wird dieser von den von Canon Deutschland GmbH autorisierten Servicestellen kostenlos behoben.
Die kostenlose Garantiereparatur wird nur gegen Vorlage der Garantiekarte zusammen mit der Originalrechnung / Kaufquittung erbracht, die vom Verkäufer ausgestellt und gestempelt wird, sofern die Garantiekarte (a) den Namen des Käufers, (b) Namen und Adresse des Verkäufers, (c) Modellbezeichnung und gegebenenfalls Seriennummer des gekauften Produktes und (d) das Kaufdatum enthält. Canon behält sich das Recht vor, eine Garantiereparatur zu verweigern, wenn diese Informationen unvollständig sind oder nachträglich entfernt oder geändert wurden. Canon behält sich außerdem das Recht vor, das mangelhafte Produkt gegen ein anderes gleichwertiges Produkt auszutauschen, das dieselbe oder eine vergleichbare Qualität wie das mangelhafte Produkt hat, anstatt das mangelhafte Produkt zu reparieren.
1. Garantiezeit
Die Garantiezeit beträgt drei Jahre ab dem Kaufdatum, das durch die oben erwähnten Unterlagen zu belegen ist.
2. Inanspruchnahme der Garantie
Die Reparatur erfolgt in den von Canon autorisierten Servicestellen. Anfallende Kosten für den sicheren Transport des Produktes zur Canon-Servicestelle und zurück werden vom Käufer getragen. Die Garantiekarte wird nur in Deutschland akzeptiert und muss über die Canon Deutschland GmbH oder der von dieser benannte Servicestellen abgewickelt werden.
3. Räumlicher Geltungsbereich
Die Garantie gilt nur für in Deutschland gekaufte Produkte, denen diese Original Garantiekarte beigefügt ist.
4. Garantieausschlüsse
Die Garantie von Canon umfasst nicht:
– Regelmäßige Überprüfungen, Wartung und Reparatur oder Ersatz von Teilen nach normalem Verschleiß;
– den Austausch, die Reparatur oder Lieferung von Verbrauchsmaterialien;
– die Behebung von Fehlern jeder Art von Software;
– die Behebung von Defekten, die durch Änderungen an dem Produkt ohne Genehmigung von Canon verursacht wurden;
– Anpassungen des Produkts an technische und/ oder sicherheitstechnische Normen oder Standards, die deshalb notwendig sind, weil das Produkt außerhalb Deutschlands nicht den sicherheitstechnischen Normen oder Standards im Benutzerland entspricht oder wegen nach dem Kauf erfolgten Änderungen dieser sicherheitstechnischen Normen oder Standards;
– den Ersatz von Schäden, die verursacht werden, weil das Produkt außerhalb des Einkauflandes nicht den im Benutzerland gegebenen technischen Standards und Normen entspricht.
Eine Garantiereparatur ist ausgeschlossen, wenn Schäden oder Fehler entstanden sind durch:
– Unsachgemäße Behandlung, übermäßige Benutzung sowie Handhabung oder Bedienung des Produktes in einer Weise, die mit den in den Bedienungsanleitungen oder Handbüchern für das Bedienungspersonal und/oder relevanten Benutzerdokumenten enthaltenen Anleitungen unvereinbar ist, insbesondere auch falsche Aufbewahrung, Sturz oder starke Erschütterungen;
– Korrosion, Schmutz, Wasser oder Sand;
– Reparaturen, Änderungen oder Reinigungen, die nicht durch eine von Canon autorisierte Servicestelle durchgeführt wurden;
– Benutzung von Ersatzteilen, Software oder Verbrauchsmaterialien (z. B. Tinte, Toner, Papier oder Batterien), die nicht für das Produkt geeignet sind. Die Eignung gilt jedenfalls dann als gewährleistet, wenn die eingesetzten Verbrauchsmaterialien von Canon empfohlen werden;
– Anschluss des Produktes an von Canon für diesen Anschluss nicht vorgesehene Geräte;
– Unzureichende Verpackung beim Versand des Produktes an die autorisierte Servicestelle;
– Unglücksfälle, Naturkatastrophen und alle anderen Ursachen, die von Canon weder zu kontrollieren noch vorauszusehen sind, einschließlich, aber nicht begrenzt auf, Blitzschlag, Wasser, Feuer, Aufruhr und unzulängliche Lüftungs- und Klimaverhältnisse.
5. Sonstiges
Der Käufer ist dafür verantwortlich, die gesamte Software (wie Dateien und Programme) zu sichern und vor der Reparatur ein Backup zu erstellen und die Software nach der Reparatur wieder zu installieren. Erbrachte Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch setzen diese eine neue Garantiezeit in Gang. Weitere Ansprüche des Käufers gegenüber Canon Deutschland GmbH, die über die hierin genannten hinausgehen, bestehen im Rahmen dieser Garantie nicht. Diese Garantie hat weder Auswirkungen auf die gesetzlichen Ansprüche die dem Käufer bei Mängeln des Produktes gegenüber seinem Verkäufer zustehen, wenn das Produkt im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs mit einem Mangel behaftet war, noch die Rechte, die dem Käufer aus der Produkthaftung gegen den Hersteller zustehen.