Europäische Projektorgarantie von Canon

Dies ist eine kommerzielle Endkundengarantie von Canon Europa N.V., Bovernkerkerweg 59, 1185 XB, Amstelveen, Niederlande („Canon“) für Endkunden, die Canon Projektoren zur eigenen Verwendung erwerben, aber nicht als Verbraucher im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen des Landes fungieren, in dem die Projektoren gekauft werden.

Als Verbraucher haben Sie keinen Anspruch auf diese Garantie. Ihre Rechte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes bleiben davon unberührt.

Diese Vertragsbedingungen und das darin enthaltene Angebot unterliegen den Gesetzen von England und Wales und damit der ausschließlichen Rechtsprechung der Gerichte von England und Wales.

Diese europäische Projektorgarantie von Canon besteht aus verschiedenen Serviceangeboten. Das für Sie geltende Angebot ist von Ihrem Land, dem erworbenen Projektor und dem Zeitpunkt des Kaufs abhängig. Im Folgenden finden Sie die Serviceangebote:


  • Rücksendegarantie
  • Projektor-Leihgeräte – Erweiterter Garantieservice

Canon Projektoren, die für den europäischen Wirtschaftsraum („EWR" – d. h. EU, Island, Liechtenstein und Norwegen) sowie die Schweiz und das Vereinigte Königreich bestimmt sind und dort erworben werden, sind durch die europäische Projektorgarantie von Canon abgedeckt. Canon garantiert, dass bei mangelhaftem Zustand des neuen Projektors Mängel innerhalb des geltenden Garantiezeitraums kostenlos behoben werden (es gelten die Geschäftsbedingungen weiter unten). Der erweiterte Leihgeräte-Garantieservice für Projektoren umfasst weitere länder- und projektorspezifische Einschränkungen. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Erweiterter Leihgeräte-Garantieservice für Canon Projektoren“ weiter unten.

Für Produkte, für die Garantiebedingungen bzw. der Garantiezeitraum nicht gelten, sowie für Schäden oder Reparaturen, die von der Garantie nicht abgedeckt sind, ist ein kostenpflichtiger Reparaturservice verfügbar. Dieser kann durch das Rücksenden des Projektors an eine beliebige von Canon autorisierte Vertragswerkstatt in Anspruch genommen werden.

Diese Gewährleistung ist Ihr einziges und ausschließliches Rechtsmittel. Weder Canon noch seine Tochtergesellschaften oder andere Mitglieder der europäischen Projektorgarantie haften für Begleit- oder Folgeschäden aus der Verletzung ausdrücklicher oder stillschweigender Gewährleistungen für dieses Produkt.

Die Möglichkeit, die Lampengarantie um 3 Jahre zu verlängern, wird nicht mehr angeboten. Besuchen Sie unsere Projektor-Aktionsseite, um weitere Informationen zu erhalten.

Bedingungen

Um die vollständigen Bedingungen aller Garantietypen aufzurufen, klicken Sie unten auf das entsprechende Garantieangebot -

Rücksendegarantie

Erweiterter Leihgeräte-Garantieservice für Projektoren


Rücksendegarantie

Canon gewährleistet in der Garantiezeit die einwandfreie Funktionsfähigkeit der Hardware dieses Projektors. Sollte sich die Hardware während der Garantiezeit als mangelhaft erweisen, erfolgt eine kostenfreie Hardware-Reparatur in den von Canon autorisierten Vertragswerkstätten in den Mitgliedsländern.

Diese Rücksendegarantie gilt für Canon Produkte, die für den Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“) sowie die Schweiz und Großbritannien bestimmt sind und dort verkauft werden.

Diesen kostenlosen Service erhalten Sie nur gegen Vorlage des ursprünglichen Rechnungsbelegs/des Kassenbons, welcher dem Endkunden durch den Händler ausgestellt wurde.

Ferner behält sich Canon das Recht vor, anstelle einer Reparatur den mangelhaften Projektor durch einen gleichwertigen oder höherwertigen Projektor als das mangelhafte Produkt zu ersetzen.

1. Garantiezeitraum

Je nach Projektor besteht eine 3- oder 5-jährige Garantie ab Kaufdatum (weitere Informationen finden Sie weiter unten). Zusätzlich können ausgewählte Modelle Nutzungseinschränkungen aufweisen. Der Garantiezeitraum für alle Lampen beläuft sich auf neunzig (90) Tage. Weitere Informationen finden Sie unter der Registerkarte Berechtigung.

2. Inanspruchnahme der Garantie

Die Garantie gilt nur für von Canon autorisierte Vertragswerkstätten.

Alle Kosten für den sicheren Transport des Projektors zur und von der von Canon autorisierten Vertragswerkstatt trägt der Endkunde. Wenn sich der Projektor in einem Land befindet, das nicht unter die Bestimmungen der europäischen Projektorgarantie fällt, muss der Projektor in das Land zurückgesandt werden, in dem er gekauft wurde, um diese Garantie in Anspruch zu nehmen.

3. Mitgliedsländer der europäischen Projektorgarantie von Canon: Mitgliedsländer der europäischen Projektorgarantie von Canon sind die Länder, in denen die Rücksendegarantie in Anspruch genommen werden kann.

Wenden Sie sich an den zuständigen Ansprechpartner im jeweiligen Mitgliedsland der europäischen Projektorgarantie, wenn Sie weitere Informationen zu dieser Garantie wünschen.

4. Beschränkungen

Diese Garantie gilt nicht für folgende Produkte oder Produktbestandteile:

- Verbrauchsmaterial;
- Jegliche zugehörige Software;
- Verschleißteile (z. B. LCOS, LCD Display, optische Filter, Lampen, Luftfilter) sowie Verbrauchsmaterialien und Zubehör (z. B. Objektive, Batterien, Fernbedienungen, Halterungen usw.), die zusammen mit diesem Produkt verwendet werden.
- Mängel durch Modifikationen, die ohne Genehmigung von Canon durchgeführt wurden, bzw. Reparaturen/Modifikationen/Reinigungen, die in einer nicht von Canon autorisierten Vertragswerkstatt durchgeführt wurden.
- Kosten, die von Canon autorisierten Vertragswerkstätten für Anpassungen oder Änderungen an einem Projektor zur Erfüllung landesspezifischer technischer Normen oder Sicherheitsnormen entstehen, sowie jegliche anderen Kosten zur Anpassung eines Projektors aufgrund von Spezifikationsänderungen nach der Lieferung des Produkts.
- Schäden aufgrund der Tatsache, dass ein Projektor nicht den landespezifischen Normen oder den Spezifikationen eines anderen Landes als des Landes, in dem dieser erworben wurde, entspricht.

Der Garantie-Reparaturservice wird ausgeschlossen, wenn Schäden oder Mängel wie folgt verursacht wurden:
- Durch unsachgemäße, übermäßige, den Anweisungen des Benutzer- oder Betriebshandbuchs und/oder der einschlägigen Benutzerdokumentation nicht entsprechende Benutzung, Handhabung oder Bedienung des Projektors, insbesondere durch falsche Lagerung, Fallenlassen, übermäßige Stoßeinwirkung oder Schäden durch Korrosion, Verschmutzung, Wasser oder Sand.
- Schäden, die unmittelbar durch die Verwendung von Ersatzteilen, Softwareprogrammen oder Verbrauchsmaterial (z. B. Lampen, Objektive oder Batterien) verursacht wurden, die nicht mit dem Produkt kompatibel sind. Die Kompatibilität mit Ihrem spezifischen Canon Projektor sollte deutlich auf der Verpackung vermerkt sein. Im Allgemeinen wird Kompatibilität durch die Verwendung von Original-Ersatzteilen, -Softwareprogrammen oder -Verbrauchsmaterial von Canon sichergestellt, da diese getestet wurden. Sie werden darauf hingewiesen, die Kompatibilität vor der Verwendung zu überprüfen;
- Durch Anschluss des Projektors an nicht von Canon für den Anschluss zugelassene Anlagen oder Geräte.
- Durch unangemessene Verpackung des Produkts bei der Rücksendung an eine von Canon autorisierte Vertragswerkstatt;
- Durch Unfälle, Katastrophen oder Ursachen außerhalb der Kontrolle von Canon, unter anderem durch Blitz, Wasser, Brände, Unruhen oder unsachgemäße Belüftung.

Garantiereparaturen unter dieser Garantie umfassen keine regelmäßigen Kontrollen oder andere herkömmliche Wartungsdienstleistungen für Projektoren;

5. Sonstiges

Bei Reparatur eines Produkts außerhalb des Landes, in dem es erworben wurde, kann es zu Verzögerungen kommen, wenn das Produkt in dem betreffenden Land entweder noch nicht oder nur in einer landesspezifischen Ausführung vertrieben wird. Aus diesem Grund sind bestimmte Ersatzteile für den Projektor im Reparaturland möglicherweise nicht vorrätig.

Für weitere in dieser Garantie nicht ausdrücklich genannte Ansprüche, insbesondere für den Verlust von Aufnahmemedien, Daten usw. übernimmt Canon keine Verantwortung.

Wenn Sie den Projektor zur Inanspruchnahme von Garantieleistungen einsenden, verpacken Sie diesen sehr vorsichtig und versichern Sie ihn. Legen Sie außerdem die Rechnung und eine Fehlerbeschreibung bei.


Projektor-Leihgeräte – Erweiterter Garantieservice

  1. 1. Der erweiterte Leihgeräte-Garantieservice für Projektoren wird im jeweiligen Garantiezeitraum zusätzlich zur Rücksendegarantie für XEED- und LX-Projektoren angeboten, die vor oder am 30. November 2021 erworben wurden. Modelle, diesem Datum gekauft wurden, verfügen nur über eine Rücksendegarantie. Dieser Service garantiert dem Endkunden einen Leihprojektor für die Dauer der Reparatur unter diesen besonderen zusätzlichen Vertragsbedingungen.

  2. 2. Canon stellt Endkunden im Besitz dieser Garantie bzw. Ihren Händlern auf Anfrage Leihprojektoren zur Verfügung. Hierfür gelten die in diesem Dokument festgelegten Standard-Leihbedingungen von Canon. Diese Bedingungen gelten bei Entgegennahme des Leihgeräts als durch den Endkunden angenommen.

  3. 3. Endkunden bzw. ihre Händler müssen sicherstellen, dass jeder Bestandteil der Leihgabe im selben Zustand wie zum Zeitpunkt zur Auslieferung zurückgegeben wird. Endkunden bzw. ihre Händler sind verantwortlich für Verlust, Schaden oder Diebstahl jeglicher Leihausrüstung und müssen Canon unter Umständen für Reparatur oder Ersatz der Leihausrüstung entschädigen. Endkunden bzw. ihre Händler sollten in Erwägung ziehen, eine geeignete Versicherung abzuschließen, die die Kosten für Ausrüstung oder Leihgeräte abdeckt.

  4. 4. Der Service deckt nur XEED- und LX-Projektoren (einschließlich medizinischer Modelle, ausschließlich kundenspezifischer Geräte) ab. Weitere Informationen finden Sie unter der Registerkarte Berechtigung. Der Service ist nicht auf andere Projektoren übertragbar. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

  5. 5. Dieses Angebot gilt nur für Produkte, die von Canon für den Import und Verkauf in den Ländern der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz bestimmt sind. Damit Sie den erweiterten Leihgeräte-Garantieservice für Projektoren in Anspruch nehmen können, muss der Projektor in einem dieser Länder erworben worden sein.

  6. 6. Der erweiterte Leihgeräte-Garantieservice für Projektoren ist nur in den folgenden Ländern verfügbar: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich.

  7. 7. Um den erweiterten Leihgeräte-Garantieservice für Projektoren in Anspruch zu nehmen, muss ein Kaufbeleg vorgelegt werden. Canon behält sich das Recht vor, kostenlose Garantieleistungen (oder die Inanspruchnahme des erweiterten Leihgeräte-Garantieservices für Projektoren) abzulehnen, falls erforderliche Dokumente nicht vorgelegt werden können oder falls die darin enthaltenen Informationen unvollständig bzw. unleserlich sind.

  8. 8. Der erweiterte Leihgeräte-Garantieservice für Projektoren kann entweder durch den Endkunden oder den Händler, der das Produkt installiert hat, in Anspruch genommen werden.

  9. 9. Alle Anträge zur Inanspruchnahme dieses Services müssen zunächst mit einem Telefonanruf beim jeweiligen Canon Helpdesk eingeleitet werden.

  10. 10. Vor der Bereitstellung eines Leihgeräts kann ein Mitarbeiter des Canon Helpdesk unter Umständen weitere Informationen anfordern, um die Ermittlung der Fehlerursache zu ermöglichen.

  11. 11. „Innerhalb eines Tages“ bedeutet, dass der Leihprojektor, wo immer möglich, einen Tag nach Anforderung des Leihgeräts bereitgestellt wird, sofern die Anforderung vor 11:00 Uhr gestellt wurde, bzw. zwei Tage nach der Anforderung, wenn sie nach 11:00 Uhr, an einem Wochenende oder einem gesetzlichen Feiertag gestellt wurde.

  12. 12. Der Endkunde oder Händler ist für den Versand des fehlerhaften Geräts verantwortlich, sobald das Leihgerät zugestellt wurde.

  13. 13. Der Endkunde oder Händler muss dafür sorgen, dass der Leihprojektor innerhalb von 5 Tagen nach Rückgabe des reparierten Geräts an Canon zurückgesandt wird.

  14. 14. Die üblichen Versandkosten werden von Canon übernommen.

  15. 15. Canon ist weder für die Entfernung noch für die erneute Installation des Originalgeräts oder des Leihgeräts verantwortlich.

  16. 16. Die Nutzungsbedingungen und das darin enthaltene Angebot unterliegen den geltenden Gesetzen von England und Wales und werden gemäß diesen Bestimmungen ausgelegt; alle Streitigkeiten in Verbindung mit dem erweiterten Leihgeräte-Garantieservice für Projektoren fallen in die nicht ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte von England und Wales.