Canon Student Development Programme 2023

WETTBEWERB 2023

Allgemeine Teilnahmebedingungen

1) 100 Teilnehmende werden ausgewählt und von Fachleuten aus der Branche in Bezug auf ihr Portfolio betreut;
2) Bis zu 30 dieser 100 Teilnehmenden (die von einem unabhängigen Gremium beurteilt werden) werden ausgewählt, um an einem 5-tägigen Workshop teilzunehmen, bevor sie das Festival Visa pour l’image besuchen; und
3) 5 der 30 Teilnehmenden werden ausgewählt, um am Hamburger Portfolio-Review teilzunehmen und ein Stipendium in Höhe von 2.000 € sowie Canon Produkte zu erhalten. Bitte die vollständigen Teilnahmebedingungen beachten.

Anmeldezeitraum: vom 13. März 2023 bis zum 16. April 2023 um 23:59 Uhr GMT.

VERANSTALTER UND ADMINISTRATOR DER EINREICHUNGSPLATTFORM

1.  Der Veranstalter ist Canon Europa N.V. 59 Bovenkerkerweg, 1185 XB („Veranstalter“) Jedes Unternehmen, jedes Tochterunternehmen, jede Partnerschaft oder andere juristische Person, die mehrheitlich dem Veranstalter gehört oder unter gemeinsamer Leitung durch diesen steht, ist ein „Veranstalter-Partnerunternehmen“, und der Veranstalter sowie alle Partnerunternehmen des Veranstalters sind gemeinsam die „Veranstalter-Gruppe“.
2.  Der Datenverarbeiter als Administrator der Einreichungsplattform ist Hypemarks, Inc. dba TINT incorporated, 122 East Houston St. San Antonio, TX 78258.
Durch die Teilnahme an diesem Canon Student Development Programme („Programm“) erklären sich alle Teilnehmer mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden, sofern nichts anderes durch den Veranstalter schriftlich mitgeteilt wird.

TEILNAHMEBERECHTIGTE PERSONEN

3.  Alle Teilnehmenden („Teilnehmende“) müssen:
  • Am 16 April 2023 mindestens 18 Jahre alt sein;
  • ihren Wohnsitz in einem der unten aufgeführten Länder haben und:

    1. im akademischen Jahr 2022-2023 ein Ausbildungsprogramm in den unten aufgeführten Ländern begonnen oder abgeschlossen haben; oder
    2. innerhalb desselben Zeitraums ein Praktikum bei einer Agentur oder Zeitschrift absolvieren; oder
    3. von Fachleuten aus der Fotobranche nominiert/befürwortet werden

  • Länderliste:
    • Albanien 
    • Algerien 
    • Angola
    • Armenien 
    • Österreich
    • Aserbaidschan
    • Bahrain
    • Weißrussland
    • Belgien
    • Benin
    • Bosnien und Herzegowina
    • Botswana
    • Bulgarien
    • Burkina Faso
    • Burundi
    • Kamerun
    • Kap Verde
    • Zentralafrikanische Republik
    • Tschad
    • Komoren
    • Kroatien
    • Zypern
    • Tschechische Republik
    • Republik Kongo
    • Dänemark
    • Dschibuti
    • Ägypten
    • Äquatorialguinea
    • Eritrea
    • Estland
    • Äthiopien
    • Finnland
    • Frankreich
    • Gabun
    • Georgien
    • Deutschland
    • Ghana
    • Griechenland
    • Guinea
    • Guinea-Bissau
    • Ungarn
    • Iran
    • Irak
    • Irland
    • Israel
    • Italien
    • Elfenbeinküste
    • Jordanien
    • Kasachstan
    • Kenia
    • Saudi-Arabien
    • Kosovo
    • Kuwait
    • Kirgisistan
    • Lettland
    • Libanon
    • Lesotho
    • Liberia
    • Libyen
    • Litauen
    • Luxemburg
    • Madagaskar
    • Malawi
    • Mali
    • Malta
    • Mauretanien
    • Mauritius
    • Mayotte
    • Moldawien
    • Montenegro
    • Marokko
    • Mosambik
    • Namibia
    • Niederlande
    • Niger
    • Nigeria
    • Nord-Mazedonien
    • Norwegen
    • Oman
    • Polen
    • Portugal
    • Katar
    • Republik Kongo
    • Réunion
    • Rumänien
    • Ruanda
    • St. Helena
    • Sao Tomé und Príncipe
    • Saudi-Arabien
    • Senegal
    • Serbien
    • Seychellen
    • Sierra Leone
    • Slowakei
    • Slowenien
    • Somalia
    • Südafrika
    • Südsudan
    • Spanien
    • Sudan
    • Swasiland
    • Schweden
    • Schweiz
    • Syrien
    • Tadschikistan
    • Tansania
    • Gambia
    • Togo
    • Tunesien
    • Turkmenistan
    • Uganda
    • Ukraine
    • Vereinigte Arabische Emirate
    • Großbritannien
    • Usbekistan
    • Westsahara
    • Jemen
    • Sambia
    • Simbabwe
4.  Canon behält sich das Recht vor, die Teilnahmeberechtigung und die Zulassung der Teilnehmer zu überprüfen, indem eine Kopie des Personalausweises und ein Nachweis über die Teilnahme an einem qualifizierten Kurs oder Praktikum, bzw. die Anstellung bei einer Agentur verlangt wird. Bei Teilnehmern, die von Fachleuten aus der Fotobranche nominiert wurden, wird ein Empfehlungsschreiben des unterstützenden Profis verlangt.
5.  Teilnehmende, die an Modul 2 oder 3 des Canon Student Development Programme 2022 teilgenommen haben, sind nicht teilnahmeberechtigt.
6.  Mitarbeiter des Veranstalters und dessen Tochtergesellschaften, deren Familienangehörige, Vertreter sowie andere direkt an diesem Programm und dem Sponsoring beteiligte Parteien sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

WEITERE EINZELHEITEN ÜBER DAS CANON STUDENT DEVELOPMENT PROGRAMME

AUSWAHLVORGANG

7.  Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wählt ein unabhängiges Gremium, das sich aus Canon Mitarbeitern und externen Branchenexperten zusammensetzt, 100 Bewerbungen für die Aufnahme in das Canon Student Development Programme („Programm“) aus. Die Einreichungen werden nach erzählerischem Geschick, Authentizität, Storyline, Lebenslauf und Gesamtqualität des Portfolios bewertet.
8.  Die Teilnahmeberechtigten werden aus den qualifizierten Einsendungen ausgewählt und bis zum 5. Mai 2023 über das Ergebnis informiert.
9.  Die ausgewählten Personen werden als „Teilnehmer“ zum Programm zugelassen. Das Programm besteht aus drei separaten Modulen, wobei einige der Teilnehmer für die nachfolgenden Phasen von einer unabhängigen Jury ausgewählt werden, wie in Absatz 9 „Preis“ beschrieben.

PREIS

10. Das Programm besteht aus drei separaten Modulen
  • Modul 1: Virtuelle Mentorenschaften zur Vorbereitung des Portfolios
    Die 100 zugelassenen Teilnehmenden werden zwischen dem 29. Mai und dem 30. Juni mit einem professionellen Mentor zusammengebracht, um ihr Portfolio zu unterstützen und zu verfeinern. Jedem Teilnehmer werden bis zu drei einstündige Sitzungen gewährt. Alle diese Sitzungen werden virtuell durchgeführt. 
  • Modul 2: Workshop
    Nach Abschluss von Modul 1 werden im Juli bis zu 30 Teilnehmende für einen fünftägigen Workshop ausgewählt, der vom 2. bis 6. September 2023 in Girona (Spanien) und Perpignan (Frankreich) stattfindet. Während des Workshops besuchen die Teilnehmenden spezielle Vorlesungen, nehmen an Portfolio-Reviews in Gruppen und an praktischen Lehrveranstaltungen teil, erhalten Zugang zu den Ausstellungen des Visa pour l’image Festivals („Festival“) und profitieren von den Möglichkeiten zur Vernetzung mit Vertretern der Bild- und Medienbranche.
  • Modul 3: Portfolio-Review in Hamburg
    5 Teilnehmende werden im September ausgewählt und erhalten eine dreitägige Reise nach Hamburg (Deutschland) und einen Platz beim Hamburger Portfolio-Review, das vom 15. bis 17. September 2023 stattfindet. Während der Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden ein Portfolio-Review und treffen auf weitere Fachleute aus der Branche. Im Anschluss an die Veranstaltung erhalten die 5 Teilnehmenden ein Stipendium in Höhe von 2.000 € und Canon Produkte im Wert von bis zu 9.000 €.
    Alle Teilnehmenden werden der jeweils relevanten lokalen Canon Niederlassung vorgestellt.
11.  Die Unterbringung der ausgewählten Teilnehmer für die Module 2 und 3 erfolgt durch den Veranstalter. Der Veranstalter übernimmt die Kosten für die Hin- und Rückreise in der Economy Class per Flugzeug und/oder Bus oder Zug (wenn sinnvoll), die Unterbringung mit Vollpension, die Verpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen) und die Reiseversicherung (mit Ausnahme von Diebstahl oder Verlust von Wertgegenständen) für die Dauer des Aufenthalts gemäß Absatz 9.
12.  Um jeden Zweifel auszuschließen: Der Veranstalter ist nicht für die Organisation von eventuell nötigen Visa für jegliche Elemente des Preises verantwortlich – das liegt allein in der Verantwortung der Teilnehmer.
13.  Die Unterbringung/Verpflegung ist nur für die Teilnehmer bestimmt, der Veranstalter übernimmt keine anderen als die oben genannten Kosten.
14.  Die Teilnehmenden müssen sicherstellen, dass sie in der Zeit vom 29. Mai bis 17. September 2023 verfügbar sind, wenn sie für eines der oben genannten Module ausgewählt werden. Canon kann diese Daten weder ergänzen noch ändern.
15.  Canon kann nach eigenem Ermessen einige Teilnehmende aus dem Vorjahr in die diesjährige Modul-2-Gruppe von 30 Teilnehmenden aufnehmen. Das ist nur dann der Fall, wenn diese im letzten Jahr aufgrund von Umständen, die sie nicht selbst zu vertreten hatten, nicht an Modul 2 teilnehmen konnten.

SO ERFOLGT DIE TEILNAHME

16.  Die Teilnahme ist kostenlos. Um eine Chance zu haben, für die Teilnahme am Programm ausgewählt zu werden, müssen die Teilnehmer ihr Portfolio über die URL (canon-europe.com/get-involved/student-development-programme/submit/) innerhalb der Teilnahmefrist einreichen. Weitere Einzelheiten dazu sind in Absatz 18 „Anforderungen für die Einreichung“ zu finden.
17.  Unvollständige, ungültige oder unpassende Einsendungen, oder solche, die nach dem Einsendeschluss eingehen, sind von der Teilnahme am Programm ausgeschlossen.
18.  Die ausgewählten Teilnehmenden werden gebeten, zwischen dem 5. Mai und dem 14. Mai 2023 folgende Informationen zu übermitteln:
  • Bestätigung über die Teilnahme an dem Programm;
  • Kopie des Reisepasses und/oder Personalausweises zum Zwecke der Altersverifizierung.
  • Studentenausweis und/oder Bestätigung der Schule/Universität (oder Agentur/Praktikum), die eine Immatrikulation im akademischen Jahr 2022-2023 bestätigt.
Falls die Teilnahme nicht bestätigt wird und/oder die erforderlichen Unterlagen nicht bis zum 14. Mai 2023 vorliegen, verfällt die Berechtigung zur Teilnahme am Programm.
19.  Die offizielle und einzige Sprache der Veranstaltung ist Englisch; es werden keine Übersetzungsdienste angeboten. Die Teilnehmer müssen über ausreichende Englischkenntnisse verfügen, um an dem Programm teilnehmen zu können, sowie über die notwendigen Werkzeuge und angemessenen Fähigkeiten, um an den digitalen Online-Veranstaltungen teilnehmen zu können.

EINSENDE-ANFORDERUNGEN

20.  Zur Bewerbung muss ein Portfolio eingereicht werden, das bis zu zwei Storys/Projekte mit jeweils höchstens zwanzig (20) Fotos sowie eine Beschreibung ihres Projekts/ihrer Projekte in höchstens 200 Wörtern, eine persönliche Biografie und Bildunterschriften enthält. Alle schriftlichen Unterlagen sollten in englischer Sprache eingereicht werden. Die Bilddateien sollten im JPEG-Format sein, max. 1.500 dpi, 2.000 Pixel

Zusätzliche Unterlagen können von den Bewerbern eingereicht werden, z.B:
  • Eine Aussage zum Grund, warum sie an diesem Programm teilnehmen wollen;
  • Ein Empfehlungsschreiben des Lehrers, der Schule, der Agentur, der Publikation oder des Branchenprofis;
21.  Bei den eingereichten Fotos muss es sich um Originale handeln, die von den Teilnehmern aufgenommen wurden.
22.  Die vom Teilnehmer eingereichten Fotos dürfen nichts enthalten, was in irgendeiner Weise als rechtswidrig angesehen werden kann oder die Rechte Dritter verletzt, einschließlich der Rechte am geistigen Eigentum, der Persönlichkeitsrechte oder der Privatsphäre; oder
23.  Der Veranstalter behält sich das Recht vor, unvollständige oder unzulässige Einsendungen oder solche, die die oben angegebenen Bedingungen nicht erfüllen, auszuschließen.

GEWÄHRLEISTUNG

24.  Durch das Einreichen gewährleistet der Teilnehmer Folgendes:
  • Der Einreichende ist der alleinige Autor der Bildmedien;
  • Der Einreichende ist Inhaber der Urheberrechte an den Bildern;
25.  Der Veranstalter sichert folgendes zu:
  1. Es wird im Rahmen der nach diesen Bestimmungen und Bedingungen gewährten Rechte gehandelt.
  2. Der Veranstalter kann Namen und ausgewählte Bilder für Zwecke der Werbung, Promotion und Öffentlichkeitsarbeit für Canon, das Student Development Programms und andere Canon Bildungsinitiativen ohne zusätzliche Vergütung verwenden. In diesem Fall wird sich der Veranstalter mit dem Teilnehmer in Verbindung setzen, um dessen Zustimmung gemäß Absatz 31 einzuholen. Eine solche Genehmigung darf nicht ohne wichtigen Grund verweigert werden.

ALLGEMEINE HINWEISE

26.  Canon behält sich das Recht vor, eine Teilnahme zu verweigern oder den vollen Wert eines Preises zurückzufordern, wenn Canon der Ansicht ist, dass ein Missbrauch oder Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen dieses Wettbewerbs vorliegt.
27.  Canon haftet nicht für Verluste, Schäden oder Verletzungen jeglicher Art, die einem Teilnehmer im Rahmen dieses Wettbewerbs widerfahren. Kein Teil dieser Teilnahmebedingungen beschränkt oder schließt jedoch die Haftung des Veranstalters für fahrlässig von seinen Mitarbeitern oder Auftragnehmern verursachte körperliche Verletzungen oder Todesfälle aus.
28.  Bei Streitigkeiten in Bezug auf die Auslegung oder Umsetzung der Regeln zu einem Sachverhalt in Verbindung mit diesem Wettbewerb ist die Entscheidung der Leitung des Veranstalters dieses Programms endgültig, und der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
29.  Jegliche Steuern oder Abgaben, die von der örtlichen Regierung einem einzelnen Teilnehmer aufgrund seiner Teilnahme am Programm auferlegt werden, werden vom Veranstalter (oder seiner örtlichen Tochtergesellschaft, falls zutreffend) erstattet.
30.  Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Namen der Teilnehmer, deren Herkunftsland sowie die Präsentation, mit der sie ihre Teilnahme erworben haben, nach dem Enddatum des Programms zu veröffentlichen. Wünscht der Teilnehmer nicht, dass solche Angaben veröffentlicht werden, muss er dies dem Veranstalter bei der Bekanntgabe der Zulassung mitteilen.
31.  Die Einsender gestatten dem Veranstalter und seinen Delegierten außerdem, sie zum Zwecke der Verwaltung oder bezüglich einer weiteren Verwendung des für das Programm eingereichten Bildmaterials zu kontaktieren.
32.  Der Preis ist nicht übertragbar und kann nicht durch Bargeld- oder Guthabenalternativen ersetzt werden. Sollte der angebotene Preis (oder Teile davon) aufgrund höherer Gewalt nicht verfügbar sein, behält sich der Veranstalter das Recht vor, das Programm zu ändern.
33.  Der Veranstalter verstößt nicht gegen diese Bedingungen und haftet nicht für Verzögerungen bei der Erfüllung oder Nichterfüllung seiner Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen, wenn diese Verzögerungen oder Nichterfüllung auf Ereignisse, Umstände oder Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Feuer, Überschwemmungen, pandemische Embargos (u.a. als Folge von oder in Verbindung mit Covid-19, ob direkt oder indirekt), Krieg, Kriegshandlungen (unabhängig davon, ob ein Krieg erklärt wurde oder nicht), terroristische Handlungen, Aufstände, Unruhen, zivile Unruhen, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitsunruhen, höhere Gewalt oder Handlungen, Unterlassungen oder Verzögerungen bei Handlungen durch eine Regierungsbehörde („Höhere Gewalt“).
34.  Jede abgelehnte oder nicht beanspruchte Zulassung kann nach dem absoluten und alleinigen Ermessen des Veranstalters an andere Bewerber übertragen werden.

PERSONENBEZOGENE DATEN

35.  Canon Europa N.V., 59 Bovenkerkerweg, 1185 XB, ist für alle von den Teilnehmern bereitgestellten personenbezogenen Daten verantwortlich. Die überlassenen personenbezogenen Daten werden sicher verwahrt und können unter Umständen auf einen sicheren Server außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übertragen werden.
36.  Hypemarks, Inc. dba TINT incorporated,122 EastHouston St. San Antonio, TX 78258 ist der Datenverarbeiter und verwaltet die Anmeldeplattform.
37.  Die von den Teilnehmern erfassten personenbezogenen Daten unterliegen der Consumer Privacy Policy (Verbraucherdatenschutzrichtlinie) von Canon https://myid.canon/canonid/#/policy.

GERICHTSBARKEIT

38.  Diese Teilnahmebedingungen und alle Streitfälle bezüglich dieser Teilnahmebedingungen unterliegen niederländischem Recht und werden ausschließlich vor Amsterdamer Gerichten verhandelt.

Version I, aktualisiert am 25. Januar 2023

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