Neues in Sachen Nachhaltigkeit
Die seit dem 1. Januar 2022 geltende Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (Elektro G3) verpflichtet Erstinverkehrbringer von Elektro- und Elektronikgeräten – also Hersteller, Importeure und große Händler –, die Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte zu übernehmen. Gleichzeitig nimmt es aber auch Nutzer und Verbraucher in die Pflicht, die von ihnen erworbenen oder genutzten Geräte und Komponenten dieser fachgerechten Entsorgung ordentlich zuzuführen und die Kosten für den Transport oder die Abholung zu übernehmen.
Die Entsorgung ist für Canon direkt und ohne großen Aufwand umsetzbar, denn wir arbeiten bereits seit vielen Jahren nachhaltig und ähnlich der nun geltenden gesetzlichen Vorlage.